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Erweiterung Amtsgericht
Gutachterlicher Wettbewerb
Wettbewerb 1984 1. Preis
Standort: Dudenstrasse 17
36251 Bad Hersfeld
Bauherr: Land Hessen
LPH 1-8 mit Innenausbau und Aussenanlagen
1984-1991
Im Mittelpunkt steht eine moderne Interpretation des öffentlichen Gebäudes mit dem Ziel, die staatliche Institution gesellschafts- und bürgernah zu gestalten und erlebbar zu machen.
Ausgangssituation / Entwurfsgedanke
Der Entwurf beinhaltet eine Erweiterung des Amtsgerichtes um ca. 2.200 m² Bürofläche (plus Tiefgarage) unter Einbeziehung des unter Denkmalschutz stehenden vorhandenen Gebäudes.
Das Planungsgrundstück befindet sich in der Altstadt Bad Hersfelds in nächster Nähe zur Fußgängerzone.
Grundlage des Entwurfes ist der Gedanke, einen Ort mit neuen, verbesserten städtebaulichen Inhalten zu schaffen, welcher gleichzeitig die erforderlichen organisatorischen Zusammenhänge über ein 'reibungsloses Funktionieren' hinaus berücksichtigt.
Im Vordergrund steht hier sowohl die Verknüpfung von 'Alt und Neu' als auch eine neue Interpretation des 'öffentlichen Gebäudes' an sich, eine Architektur die die Institution des Staates als eine für die Gesellschaft, für den einzelnen Bürger, nutz- und erlebbare Einrichtung vermitteln kann.
Entstanden ist ein Gebäude, das sich durch einfache, klare Formen auszeichnet, das sich aus dem Ort entwickelt und sich durch seine Bauform mit der Umgebung auseinandersetzt. Das Verhältnis zwischen wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit und menschlicher Atmosphäre ist bei den Büro- und Arbeitsräumen ausgewogen.
Städtebau / Gebäudestruktur
Die Bedeutung des unter Denkmalschutz stehenden Amtsgerichtgebäudes wird durch das Zurücksetzen aus der Straßenflucht unter Ausbildung einer platzartigen Vorzone deutlich charakterisiert und erlebbar.
Der Baukörper möchte sich ordnend in die bestehenden Strukturen einfügen, den Straßenraum fassen und der Eckausbildung, ähnlich den Gebäuden in direkter Nachbarschaft, besondere Bedeutung zukommen lassen.
Form und Inhalt schaffen eine Aufwertung des Stadtbildes und eine Ausgestaltung des Straßenraumes. Die maßstäbliche Einfügung erfolgt mit der Ausformung und Durchbildung des Baukörpers. An städtebaulich markanten Punkten wird von der beruhigenden Strenge abgewichen.
Zum Innenhof öffnet sich das Gebäude durch Herausdrehen der Sitzungsräume. Diese nehmen einen besonderen Platz innerhalb des Gesamtgefüges ein. Durch ihre plastische, schwere Form löst sich der Bereich von der technischen, begrünten Innenhoffassade, macht die Funktionen sichtbar, erleichtert die Orientierung und stellt die räumliche Beziehung zum Altbau her.
Die Anknüpfung an das alte Amtsgericht kann nur am Ort des Wachtmeisterhäuschens erfolgen, da die Randbedingungen ein Konzept mit Erschließung über das alte Treppenhaus verhindern.
Der Entwurf verzichtet auf die Erhaltung des Wachtmeisterhäuschens zugunsten einer eindeutigen Verbindung von Alt- und Neubau durch eine transparente, mehrgeschossige Halle.
Die Büroräume werden natürlich be- und entlüftet und erfahren ihre Ausgestaltung in einem umfangreichen Begrünungskonzept innen und außen.
Nutzungsverteilung
Im Erdgeschossbereich des Neubaus befinden sich neben den Sälen die Sanitäts-, Anwalts-, Anwärter- und Referendarräume sowie Kasse, Post und Wache.
Im Obergeschoss sind die publikumsintensiven Bereiche angeordnet – Vollstreckungsgericht, Zivilrecht, Handel, Strafsachen und Familienrecht. Das 2. Obergeschoss dient den internen Räumen und der Verwaltung, im Dachgeschoss sind neben der Hausmeisterwohnung - mit Blick über das Gesamtareal - Flächen zur Erweiterung vorhanden.
Fassade, Konstruktion und Materialien
Die Tragstruktur mit einem Grundraster von 7,20 bzw. 3,60 x 4,50 x 2,10 basiert auf einer wirtschaftlichen Mischkonstruktion aus Stahlbetonflachdecken, tragenden Innen- und Außenwänden sowie statisch und konstruktiv notwendigen Stahlbetonstützen und Wandscheiben.
Das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes ist geprägt durch gegliederte Mauerwerksfassaden und Stützen in Putzbauweise mit farblich behandelter, witterungsbeständiger Holzverschalung.
Fensterbänke und Abdeckungen in naturrotem Sandstein stehen im Einklang mit Fensterelementen, Sonnenschutzelementen und Ziegeleindeckungen und wirken sich gestaltungsweisend auf das Sanierungsgebiet der Hersfelder Altstadt aus.
Demgegenüber stehen die transparenten, begrünten Innenhoffassaden mit Rankgerüsten und Raffstores, die das Grün des Innenhofes am Gebäude fortsetzen. Der Giebel des neuen Baukörpers antwortet auf die Giebel der gegenüberliegenden Bebauung.
Erweiterung Amtsgericht
Gutachterlicher Wettbewerb
Wettbewerb 1984 1. Preis
Standort: Dudenstrasse 17
36251 Bad Hersfeld
Bauherr: Land Hessen
LPH 1-8 mit Innenausbau und Aussenanlagen
1984-1991
Im Mittelpunkt steht eine moderne Interpretation des öffentlichen Gebäudes mit dem Ziel, die staatliche Institution gesellschafts- und bürgernah zu gestalten und erlebbar zu machen.
Ausgangssituation / Entwurfsgedanke
Der Entwurf beinhaltet eine Erweiterung des Amtsgerichtes um ca. 2.200 m² Bürofläche (plus Tiefgarage) unter Einbeziehung des unter Denkmalschutz stehenden vorhandenen Gebäudes.
Das Planungsgrundstück befindet sich in der Altstadt Bad Hersfelds in nächster Nähe zur Fußgängerzone.
Grundlage des Entwurfes ist der Gedanke, einen Ort mit neuen, verbesserten städtebaulichen Inhalten zu schaffen, welcher gleichzeitig die erforderlichen organisatorischen Zusammenhänge über ein 'reibungsloses Funktionieren' hinaus berücksichtigt.
Im Vordergrund steht hier sowohl die Verknüpfung von 'Alt und Neu' als auch eine neue Interpretation des 'öffentlichen Gebäudes' an sich, eine Architektur die die Institution des Staates als eine für die Gesellschaft, für den einzelnen Bürger, nutz- und erlebbare Einrichtung vermitteln kann.
Entstanden ist ein Gebäude, das sich durch einfache, klare Formen auszeichnet, das sich aus dem Ort entwickelt und sich durch seine Bauform mit der Umgebung auseinandersetzt. Das Verhältnis zwischen wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit und menschlicher Atmosphäre ist bei den Büro- und Arbeitsräumen ausgewogen.
Städtebau / Gebäudestruktur
Die Bedeutung des unter Denkmalschutz stehenden Amtsgerichtgebäudes wird durch das Zurücksetzen aus der Straßenflucht unter Ausbildung einer platzartigen Vorzone deutlich charakterisiert und erlebbar.
Der Baukörper möchte sich ordnend in die bestehenden Strukturen einfügen, den Straßenraum fassen und der Eckausbildung, ähnlich den Gebäuden in direkter Nachbarschaft, besondere Bedeutung zukommen lassen.
Form und Inhalt schaffen eine Aufwertung des Stadtbildes und eine Ausgestaltung des Straßenraumes. Die maßstäbliche Einfügung erfolgt mit der Ausformung und Durchbildung des Baukörpers. An städtebaulich markanten Punkten wird von der beruhigenden Strenge abgewichen.
Zum Innenhof öffnet sich das Gebäude durch Herausdrehen der Sitzungsräume. Diese nehmen einen besonderen Platz innerhalb des Gesamtgefüges ein. Durch ihre plastische, schwere Form löst sich der Bereich von der technischen, begrünten Innenhoffassade, macht die Funktionen sichtbar, erleichtert die Orientierung und stellt die räumliche Beziehung zum Altbau her.
Die Anknüpfung an das alte Amtsgericht kann nur am Ort des Wachtmeisterhäuschens erfolgen, da die Randbedingungen ein Konzept mit Erschließung über das alte Treppenhaus verhindern.
Der Entwurf verzichtet auf die Erhaltung des Wachtmeisterhäuschens zugunsten einer eindeutigen Verbindung von Alt- und Neubau durch eine transparente, mehrgeschossige Halle.
Die Büroräume werden natürlich be- und entlüftet und erfahren ihre Ausgestaltung in einem umfangreichen Begrünungskonzept innen und außen.
Nutzungsverteilung
Im Erdgeschossbereich des Neubaus befinden sich neben den Sälen die Sanitäts-, Anwalts-, Anwärter- und Referendarräume sowie Kasse, Post und Wache.
Im Obergeschoss sind die publikumsintensiven Bereiche angeordnet – Vollstreckungsgericht, Zivilrecht, Handel, Strafsachen und Familienrecht. Das 2. Obergeschoss dient den internen Räumen und der Verwaltung, im Dachgeschoss sind neben der Hausmeisterwohnung - mit Blick über das Gesamtareal - Flächen zur Erweiterung vorhanden.
Fassade, Konstruktion und Materialien
Die Tragstruktur mit einem Grundraster von 7,20 bzw. 3,60 x 4,50 x 2,10 basiert auf einer wirtschaftlichen Mischkonstruktion aus Stahlbetonflachdecken, tragenden Innen- und Außenwänden sowie statisch und konstruktiv notwendigen Stahlbetonstützen und Wandscheiben.
Das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes ist geprägt durch gegliederte Mauerwerksfassaden und Stützen in Putzbauweise mit farblich behandelter, witterungsbeständiger Holzverschalung.
Fensterbänke und Abdeckungen in naturrotem Sandstein stehen im Einklang mit Fensterelementen, Sonnenschutzelementen und Ziegeleindeckungen und wirken sich gestaltungsweisend auf das Sanierungsgebiet der Hersfelder Altstadt aus.
Demgegenüber stehen die transparenten, begrünten Innenhoffassaden mit Rankgerüsten und Raffstores, die das Grün des Innenhofes am Gebäude fortsetzen. Der Giebel des neuen Baukörpers antwortet auf die Giebel der gegenüberliegenden Bebauung.